Arbeitsrecht | Rechtsanwalt | Anwalt | Fürth
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei kämpfen für Ihr Recht. Wir sind Ihre kompetenten und vertrauenswürdigen Partner, die Sie durch sämtliche Instanzen des Arbeitsrechts begleiten.
Kündigung | Aufhebungsvertrag | Abfindung | Abmahnung
Wir freuen uns darauf Sie kennen zu lernen und Ihnen individuelle rechtliche Lösungen zu bieten. Ob Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag, Abmahnung oder Arbeitsvertrag prüfen – unsere Leistungen im Bereich Anwalt für Arbeitsrecht sind breit gefächert.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich mit meinen Kollegen dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen. Das ist unser Ansporn.
Wir vertreten
Arbeitnehmer und Angestellte,
Arbeitgeber und Unternehmer,
Körperschaften und Verbände,
Vorstände und Geschäftsführer.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber
Rechtsanwalt Fiehl in Fürth & Nürnberg berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer rund um das Arbeitsrecht zu Kündigung, Lohn, Urlaub, Abmahnung, Arbeitsvertrag und Zeugnis. Für Millionen Menschen, Arbeitnehmer wie Arbeitgeber ist das Arbeitsrecht relevant. Wenn es im Arbeitsverhältnis zur Krise kommt und nicht bereits zu Beginn ein stabile rechtliche Grundlage gelegt wurde, kommt es darauf an die gesetzlichen Regelungen genau zu kennen und einen erfahrenen Anwalt an seiner Seite zu haben.
Wir haben Ihre wirtschaftlichen Interessen im Blick und agieren für Sie mit Erfahrung und Sachverstand.
In unseren Büros in Fürth und Nürnberg beraten und unterstützen wir Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts:
Abfindung
Abmahnung
Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Aufhebungsvertrag
Außerordentliche Kündigung
Befristung des Arbeitsvertrags
Betriebsbedingte Kündigung
Betriebsrat
Betriebsstilllegung, Betriebsschließung
Fristlose Kündigung
Geschäftsführer, Geschäftsführeranstellungsvertrag
Geschäftsführer – Kündigung
Kündigung wegen Krankheit
Kündigungsfristen
Kündigungsschutz
Kündigungsschutzklage
Leitender Angestellter
Personenbedingte Kündigung
Sozialauswahl
Sozialplan
Sperrzeit
Überstunden
Urlaub, Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltungsanspruch
Verdachtskündigung
Verhaltensbedingte Kündigung
Versetzung
Weihnachtsgeld
Weisungsrecht
Zeugnis
Rufen Sie uns unter 09113766300 an und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.
Häufige Fragen in einem Rechtstreit fassen wir hier kurz für Sie zusammen:
Wer zahlt die Gerichtskosten beim Arbeitsgericht?
Die Gerichtskosten, die sich nach dem Streitwert berechnen, werden nach der Quote des Obsiegens zum Unterliegen verteilt. Das bedeutet, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtstreits in der Höhe trägt, in welcher sie den Rechtstreit verloren hat. Sollte es zu einer einvernehmlichen Einigung, einem Vergleich zwischen beiden Parteien, kommen, so fallen keine Gerichtskosten an. Beide Parteien müssen in diesem Fall keine gerichtlichen Gebühren zahlen.
Wer trägt die Anwaltskosten?
Bei Verfahren in der ersten Instanz, zahlt die Partei den Anwalt, welche den Auftrag erteilt hat. Jede Partei zahlt Ihren Anwalt also selbst, unabhängig davon ob das Verfahren verloren oder gewonnen wird. In der zweiten Instanz, im sog. Berufungsverfahren, zahlt die Kosten des Verfahrens die unterliegende Partei, die den Prozess verloren hat. Dies sind dann die Gerichtskosten, ggf. Auslagen und die Anwaltskosten von beiden Parteien.
Prozesskostenhilfe
Vor dem Arbeitsgericht besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu erhalten. Die Ausfertigung und Einreichung des Antrags auf Prozesskostenhilfe erfolgt zusammen mit der Klageschrift. Eine lückenlose Erklärung der persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse ist zwingend zu erstellen. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die erforderliche finanzielle Bedürftigkeit für die Prozesskostenhilfe gegeben ist.
Rechtsschutzversicherung
Von Versicherungsgesellschaften werden auch Rechtsschutzversicherungen für das Arbeitsrecht angeboten.
Freie Wahl des eigenen Anwalts
Bei allen Rechtsschutzversicherungen gilt die freie Anwaltswahl. Dies ist gesetzlich verbindlich geregelt. Empfiehlt die Rechtsschutzversicherung einen Rechtsanwalt, sind Sie an diese Empfehlung nicht gebunden. Sie können immer den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Dies im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ausdrücklich geregelt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Arbeitsrecht
1. Was ist eine Abmahnung und wann darf sie ausgesprochen werden?
Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge durch den Arbeitgeber bei Vertragsverstößen des Arbeitnehmers – z. B. Unpünktlichkeit oder Arbeitsverweigerung. Sie dient als Warnung, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung drohen kann. Eine Abmahnung muss konkret, sachlich und nachvollziehbar formuliert sein.
2. Welche Arten von Kündigungen gibt es im Arbeitsrecht?
Das deutsche Arbeitsrecht kennt die ordentliche Kündigung (mit Frist) und die außerordentliche bzw. fristlose Kündigung (ohne Frist bei schwerwiegendem Fehlverhalten). Außerdem unterscheidet man betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigungen.
3. Was ist der Kündigungsschutz und für wen gilt er?
Der Kündigungsschutz greift grundsätzlich für Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als zehn Vollzeitmitarbeitern und nach einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten. Er schützt vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen und verlangt eine genaue Begründung seitens des Arbeitgebers.
4. Was kann ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?
Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung kann eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Versäumt man diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam – unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit.
5. Wann habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis – entweder als einfaches (Angaben zur Tätigkeit) oder qualifiziertes Zeugnis (zusätzlich mit Leistungs- und Verhaltensbeurteilung).
6. Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?
Ein Minijob ist geringfügig entlohnt (max. 538 € pro Monat, Stand 2025), während ein Midijob monatliche Einkommen zwischen 538,01 € und ca. 2.000 € umfasst – mit reduzierten Sozialabgaben. Beide Beschäftigungsformen haben besondere Regelungen im Arbeitsrecht.
7. Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich zu?
Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen jedem Arbeitnehmer mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr zu (bezogen auf eine 6-Tage-Woche, entsprechend 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche). Tarifverträge oder Arbeitsverträge können zusätzliche Ansprüche vorsehen.
8. Was gilt bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit?
Bei Erkrankung muss der Arbeitgeber spätestens am vierten Kalendertag ein ärztliches Attest verlangen. Der Lohn wird bis zu sechs Wochen weitergezahlt (Lohnfortzahlung). Danach greift das Krankengeld durch die Krankenkasse.
9. Ist eine Probezeit verpflichtend?
Nein, eine Probezeit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber üblich. Sie darf maximal sechs Monate dauern. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen beendet werden.
10. Wann besteht ein Anspruch auf Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nicht automatisch. Er kann sich ergeben durch:
einen Sozialplan,
einen gerichtlichen Vergleich,
eine betriebsbedingte Kündigung mit Angebot gemäß § 1a KSchG,
oder individuelle Vereinbarung im Aufhebungsvertrag.